Rechtsanwaltskanzlei Reinhold von Drüben
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Erbrecht
…. fiat iustitia et pereat mundus ….
(Es soll Gerechtigkeit geschehen,
und gehe die Welt darüber zugrunde)
Wenn man der Geschichte glauben mag wurde im vierten Jahrhundert die römische Testierfreiheit verbreitet. Doch nach
wie vor ist es oft schwierig sich mit seinem eigenen Tod zu beschäftigen. Schaffen Sie Ihre Gerechtigkeit und lassen Sie
mich an Ihrer Seite stehen und Ihr Recht mit den heutigen Möglichkeiten gestalten. Achten Sie dabei besonders auf:
Ehegattentestamente
d.h. gemeinschaftliche Testamente, auch Berliner Testament, in denen sich die Ehegatten als jeweilige Alleinerben
einsetzen und die Kinder erst mit dem Ableben des zuletzt Verstorbenden Erben werden
Testamente mit Vermächtnis oder unter Auflagen
d.h. unabhängig von der Einsetzung eines Erben kann man einer oder mehreren Personen ein Vermächtnis (z.B. einen
einzelnen Gegenstand oder einen Geldbetrag) zukommen lassen oder sie mit Auflage (z.B Grabpflege) belegen
Erbvertrag contra Testament
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, in der Verfügungen über
das Erbe getroffen werden. Der entscheidende Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erbvertrag nicht wie
das Testament frei wiederruflich ist. Das heißt mindestens ein Vertragspartner trifft eine letztwillige Verfügung, die für ihn
bindend ist, also nicht einseitig geändert werden kann. Für die Erben bedeutet das größtmögliche Planungssicherheit.
Erbvertrag in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Da Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein gemeinschaftliches Testament aufsetzen können, ist der
Erbvertrag die Leistung, um gemeinsame erbliche Verfügungen zu treffen.
Übergabeverträge
Übergabeverträge, z.B. über Grundstücke, werden regelmäßig als Schenkung unter Auflagen bzw. gemischte Schenkungen
ausgestattet. Schenkungen erfolgen z.B. gegen Wohnrechtsvorbehalt oder Nießbrauchsregelung.
Übergabeverträge sind z.B. auch möglich an Gesellschaftsanteile von Unternehmen.
Schenkungen unter Lebenden
Auch als Übertragung mit warmer Hand bezeichnet, z.B. über Geldbeträge als Schenkung zur Minderung der
künftigen Erbschaftssteuer unter Nutzung der 10-Jahresfrist.
Testamentsanfechtungen
Zielsetzung einer Testamentsanfechtung ist es, das gesamte Testament oder einzelne Verfügungen des Testaments für
nichtig erklären zu lassen. Anfechtungsberechtigt sind nach § 2080 BGB alle Hinterbliebenen, die mit dem Wegfall des
Testaments oder einer darin enthaltenen Verfügung einen unmittelbaren Vorteil erlangen – das muss sorgfältig geprüft
werden.
Eine Anfechtung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklärt werden, dabei ist der Grund anzugeben und
die Anfechtungsfrist zu beachten.
Anfechtungen von Verfügungen und Schenkungen von Todeswegen
Pflichtteilsrecht nach Enterbung
Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen Wurde z.B. ein Kind enterbt und ein Dritter als Erbe eingesetzt, hat das Kind
einen gesetzlichen Anspruch, muss diesen aber geltend machen. Ansonsten verjährt der Anspruch schon in drei Jahren
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist und seit der Kenntnisnahme von der
Enterbung.
Pflichtteilsberechtigte Personen
Das Pflichtteilsrecht steht nur dem Ehegatten und den Kindern zu. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen den Erben.
Es besteht ein Auskunftsanspruch.
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Pflichtteilsergänzung
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Pflichtteilsvermeidung und Pflichtteilsentziehung
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Pflichtteilsergänzung
Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht, wenn lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Dritte den Nachlass
verringern und dadurch den Pflichtteil des Enterbten vermindern. Es gilt Abschenkung innerhalb der 10-Jahre-Frist.
Pflichtteilsvermeidung und Pflichtteilsentziehung
Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten ist die beste Möglichkeit der
Pflichtteilsvermeidung. In der Regel wird gegen Zahlung einer entsprechenden Summe verzichtet. Der Pflichtteilsverzicht
hat besondere Bedeutung zur Gestaltung einer verantwortungsvollen Unternehmensnachfolge.
Pflichtteilsentziehung auch nach der Erbrechtsreform vom 01.01.2010 ist eine Pflichtteilsentziehung |2333 BGB in
wenigen Ausnahmefällen möglich und bedarf im Falle des Vorliegens der Vorraussetzungen einer notariellen
Beurkundung.
Erbschaftsannahme / Erbschaftsausschlagung
Mit der Annahme der Erbschaft erklären Sie, in alle Rechte und Pflichten aus dem Erbe einzutreten. Eine einmal erklärte
Annahme bedeutet, dass Sie diese nicht mehr ausschlagen können. Das wäre bei Überschuldung des Erblassers ein großer
Fehler. Außerdem gibt es Konstellationen, bei denen Sie im Fall einer Ausschlagung, Erbschaftssteuer sparen können oder
sogar mehr erhalten als bei Erbannahme.
Erbschein / Erbscheinsverfahren
der Erbschein wird auf Antrag vom Amtsgericht erteilt Er ist eine Art Zeuge über das Erbrecht des Erben.
Er sagt aus, was Erbe ist und enthält zudem auch eine genaue Angabe über eventuelle Verfügungsbeschränkungen der
Antrag muss dabei sorgfältigst formuliert werden.