Rechtsanwaltskanzlei Reinhold von Drüben

© Copyright Webdesign Andreas Reinhold; Alle Rechte vorbehalten

Familienrecht

…. errare humanum est ….

(Irren ist menschlich)
Seit 1995 werden im Schnitt 40 % der Eheschließungen geschieden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber wie soll es weiter gehen, wenn man festgestellt hat, dass man nicht mehr zueinander passt? Eine Eheschließung hat ganz erhebliche Konsequenzen, deshalb sollte ein Ehevertrag, der die Interessen von Beiden wahrt, auf jeder Weddingliste schon vor der eigentlichen Hochzeit erscheinen. Vor der Eheschließung Gründe für einen Ehevertrag: Seperation der Gefühlswelt von der wirtschaftlichen und rechtlichen Nüchternheit faire Interessenswahrnehmung und Sicherheit von Anfang an falls die gemeinsame Lebensplanung scheitert, existiert mit diesem Vertrag die s.g. Scheidungsfolgenvereinbarung. Zusätzlich: geschlossene Eheverträge können jederzeit geändert werden, wenn sich die Partner einig sind. Im Ehevertrag regelbar: nachehelicher Ehegattenunterhalt Zugewinnausgleichsansprüche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich Im Ehevertrag nicht regelbar: Unterhaltsansprüche von zukünftigen Kindern Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft Während der Trennung Während der Trennung behindern oft negative Emotionen vernünftige und wirtschaftliche Entscheidungen. Mit dem Blick auf die juristische Realität, die Gefühlen insoweit keinen Raum lässt, sollten Trennungsvereinbarungen getroffen werden. Damit sind langwierige, kostspielige und emotional belastende Auseinandersetzungen im gerichtlichen sowie außergerichtlichem Bereich zu vermeiden. Inhalte von Trennungsvereinbarungen: v.a. Kindesunterhalt Trennungsunterhalt Umgangsvereinbarungen mit Kindern Wohnungszuteilungen und Hausrat Regelung zu gemeinsamen Verbindlichkeiten Sind “Verhandlungen” zwischen den Parteien nicht mehr möglich oder nicht gewollt, erarbeiten wir eine Trennungsstrategie, die für den Fall der Scheidung Ihre Rechte sichert. Zur Scheidung Scheidungsvereinbarungen, einvernehmliche Scheidung Einleitung des Scheidungsverfahrens, Scheidungsanträge Kindesunterhalt Kindesumgangsregelung und Sorgerecht Vereinbarung zum Versorgungsausgleich Vermögensauseinandersetzungen und Hausrat Zugewinnausgleichsberechnung Durchsetzung von Auskunftsansprüchen Zugewinnausgleichsverfahren Suche von Gesamtlösungen Nach der Scheidung ... gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit aber eine lange Ehedauer und minderjährige Kinder führen oft zum Nachwirken der ehelichen Solidarität. Nachehelicher Unterhalt: als Betreuungsunterhalt aufgrund von Alter und/oder Krankheit wegen fehlendem Einkommen Maßgeblich sind: - das Wohl der Kinder - der eheliche Lebensstandard - Bedürftigkeit - Leistungsfähigkeit Kindesunterhalt / Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle Umgangs und Sorgerecht
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…. errare humanum est ….

(Irren ist menschlich)
Seit 1995 werden im Schnitt 40 % der Eheschließungen geschieden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber wie soll es weiter gehen, wenn man festgestellt hat, dass man nicht mehr zueinander passt? Eine Eheschließung hat ganz erhebliche Konsequenzen, deshalb sollte ein Ehevertrag, der die Interessen von Beiden wahrt, auf jeder Weddingliste schon vor der eigentlichen Hochzeit erscheinen. Vor der Eheschließung Gründe für einen Ehevertrag: Seperation der Gefühlswelt von der wirtschaftlichen und rechtlichen Nüchternheit faire Interessenswahrnehmung und Sicherheit von Anfang an falls die gemeinsame Lebensplanung scheitert, existiert mit diesem Vertrag die s.g. Scheidungsfolgenvereinbarung. Zusätzlich: geschlossene Eheverträge können jederzeit geändert werden, wenn sich die Partner einig sind. Im Ehevertrag regelbar: nachehelicher Ehegattenunterhalt Zugewinnausgleichsansprüche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich Im Ehevertrag nicht regelbar: Unterhaltsansprüche von zukünftigen Kindern Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft Während der Trennung Während der Trennung behindern oft negative Emotionen vernünftige und wirtschaftliche Entscheidungen. Mit dem Blick auf die juristische Realität, die Gefühlen insoweit keinen Raum lässt, sollten Trennungsvereinbarungen getroffen werden. Damit sind langwierige, kostspielige und emotional belastende Auseinandersetzungen im gerichtlichen sowie außergerichtlichem Bereich zu vermeiden. Inhalte von Trennungsvereinbarungen: v.a. Kindesunterhalt Trennungsunterhalt Umgangsvereinbarungen mit Kindern Wohnungszuteilungen und Hausrat Regelung zu gemeinsamen Verbindlichkeiten Sind “Verhandlungen” zwischen den Parteien nicht mehr möglich oder nicht gewollt, erarbeiten wir eine Trennungsstrategie, die für den Fall der Scheidung Ihre Rechte sichert. Zur Scheidung Scheidungsvereinbarungen, einvernehmliche Scheidung Einleitung des Scheidungsverfahrens, Scheidungsanträge Kindesunterhalt Kindesumgangsregelung und Sorgerecht Vereinbarung zum Versorgungsausgleich Vermögensauseinandersetzungen und Hausrat Zugewinnausgleichsberechnung Durchsetzung von Auskunftsansprüchen Zugewinnausgleichsverfahren Suche von Gesamtlösungen Nach der Scheidung ... gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit aber eine lange Ehedauer und minderjährige Kinder führen oft zum Nachwirken der ehelichen Solidarität. Nachehelicher Unterhalt: als Betreuungsunterhalt aufgrund von Alter und/oder Krankheit wegen fehlendem Einkommen Maßgeblich sind: - das Wohl der Kinder - der eheliche Lebensstandard - Bedürftigkeit - Leistungsfähigkeit Kindesunterhalt / Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle Umgangs und Sorgerecht

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