Rechtsanwaltskanzlei Reinhold von Drüben
© Copyright Webdesign Andreas Reinhold; Alle Rechte vorbehalten
Familienrecht
…. errare humanum est ….
(Irren ist menschlich)
Seit 1995 werden im Schnitt 40 % der Eheschließungen geschieden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber wie soll es
weiter gehen, wenn man festgestellt hat, dass man nicht mehr zueinander passt?
Eine Eheschließung hat ganz erhebliche Konsequenzen, deshalb sollte ein Ehevertrag, der die Interessen von Beiden
wahrt, auf jeder Weddingliste schon vor der eigentlichen Hochzeit erscheinen.
Vor der Eheschließung
Gründe für einen Ehevertrag:
Seperation der Gefühlswelt von der wirtschaftlichen und rechtlichen Nüchternheit faire Interessenswahrnehmung und
Sicherheit von Anfang an falls die gemeinsame Lebensplanung scheitert, existiert mit diesem Vertrag die s.g.
Scheidungsfolgenvereinbarung.
Zusätzlich: geschlossene Eheverträge können jederzeit geändert werden, wenn sich die Partner einig sind.
Im Ehevertrag regelbar:
•
nachehelicher Ehegattenunterhalt
•
Zugewinnausgleichsansprüche
•
Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
Im Ehevertrag nicht regelbar:
•
Unterhaltsansprüche von zukünftigen Kindern
•
Verzicht auf Trennungsunterhalt für die Zukunft
Während der Trennung
Während der Trennung behindern oft negative Emotionen vernünftige und wirtschaftliche Entscheidungen.
Mit dem Blick auf die juristische Realität, die Gefühlen insoweit keinen Raum lässt, sollten Trennungsvereinbarungen
getroffen werden. Damit sind langwierige, kostspielige und emotional belastende Auseinandersetzungen im gerichtlichen
sowie außergerichtlichem Bereich zu vermeiden.
Inhalte von Trennungsvereinbarungen: v.a.
•
Kindesunterhalt
•
Trennungsunterhalt
•
Umgangsvereinbarungen mit Kindern
•
Wohnungszuteilungen und Hausrat
•
Regelung zu gemeinsamen Verbindlichkeiten
Sind “Verhandlungen” zwischen den Parteien nicht mehr möglich oder nicht gewollt, erarbeiten wir eine
Trennungsstrategie, die für den Fall der Scheidung Ihre Rechte sichert.
Zur Scheidung
•
Scheidungsvereinbarungen, einvernehmliche Scheidung
•
Einleitung des Scheidungsverfahrens, Scheidungsanträge
•
Kindesunterhalt
•
Kindesumgangsregelung und Sorgerecht
•
Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
•
Vermögensauseinandersetzungen und Hausrat
•
Zugewinnausgleichsberechnung
•
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
•
Zugewinnausgleichsverfahren
•
Suche von Gesamtlösungen
Nach der Scheidung
... gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit aber eine lange Ehedauer und minderjährige Kinder führen oft zum
Nachwirken der ehelichen Solidarität.
•
Nachehelicher Unterhalt:
als Betreuungsunterhalt aufgrund von Alter und/oder Krankheit wegen fehlendem Einkommen
Maßgeblich sind:
- das Wohl der Kinder
- der eheliche Lebensstandard
- Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit
•
Kindesunterhalt / Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle
•
Umgangs und Sorgerecht