Rechtsanwaltskanzlei Reinhold von Drüben
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Zivilrecht
Seit 1879 versuchen Kläger und Angeklagte im deutschen Zivilrecht ihren Willen zu bekommen. Dabei wurde die damit
einher gehenden Gesetze stets verfeinert und angepasst. Ich vertrete Sie und Ihr Anliegen mit Courage und persönlichem
Einsatz. Denn eine Rechtsgestaltung Ihres Willens umfasst nicht nur das Wissen um Paragraphen und Ihre
Anwendungsmöglichkeiten. Besonders häufig treten folgende Streitpunkte im Zivilrecht auf, bei denen ich Sie gerne
vertrete.
Eigentum
Sie wollen Eigentum erwerben oder veräußern und benötigen dazu eine Beratung, dann stehe ich Ihnen kompetent zur
Verfügung und begleite Sie auch bei Finanzierungsabschlüssen bei der Bank. Sind Ihre Ansprüche als Eigentümer oder
Besitzer (z.B.Mieter) einer Sache beeinträchtigt, dann überprüfe ich Ihr Begehren und die Chancen einer Durchsetzbarkeit
und vertrete Sie im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Verträge
Individuelle Verträge regeln Rechte und Pflichten.
Möchten Sie einen Vertrag abschließen, übernehme ich gern die Ausarbeitung und Überprüfung Ihres Vertrages.
Sind Rechte aus einem bestehenden Vertrag (Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag etc.) verletzt,
überprüfe ich die Geltendmachung und die Durchsetzbarkeit. Auch hier liegt das Augenmerk auf einer außergerichtlichen
Lösung, ist diese nicht möglich, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Forderungen
Aus einem bestehenden Vertrag erhalten Sie keine Zahlung oder bekommen die Ware nicht geliefert oder die Ware ist
mangelhaft. Ganz gleich in welcher Konstellation, ich berate Sie gern wie Sie zu Ihrem Geld oder der bestellten Ware
kommen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und was zu veranlassen ist.
Schäden
Ihnen ist ein finanzieller Schaden entstanden, durch einen Unfall, das Handeln eines Dritten, im Garantiebereich, wo auch
immer, ich prüfe Ihre Ansprüche, berate und vertrete Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Sie
haben einen körperlichen Schaden erlitten, dann ist Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld zu überprüfen.
Persönlichkeitsrechte
Ihre ganz persönlichen Rechte sind verletzt, z.B. durch Mobbing am Arbeitsplatz, durch Diskriminierungen oder
Beleidigungen, durch Beeinträchtigungen im nachbarschaftlichen Bereich, dann ist zum einem Unterlassen und
gegebenenfalls Wiedergutmachung zu prüfen. Scheitern hierbei außergerichtliche Bemühungen, ist an eine
Unterlassungsklage zu denken.
…. Corpus iuris civilis ….
(In Zweifelsfällen ist immer
die wohlwollendere Auslegung vorzuziehen)